AGB – Pflegepersonal

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Lola-Care für Freiberufler,


Vermittlungsagentur für freiberufliches Pflegepersonal

 

§ 1 Vertragsgegenstand und Geltungsbereich

 

Die Lola-Care betreibt die Vermittlung gemäß § 652 BGB von freiberuflichen Auftragnehmern im pflegerischen und medizinischen Bereich als Honorarkräfte. Es handelt sich um eine befristete Übernahme pflegerischer Tätigkeiten der Auftragnehmer in Pflegeeinrichtungen oder sonstigen Einrichtungen im medizinischen und pflegerischen Bereich.

Auftragnehmer sind im Sinne dieser AGB, freiberuflich tätige Pflegefachkräfte. Auftraggeber und Einrichtungen sind im Sinne dieser AGB, Kliniken, Pflegeeinrichtungen oder sonstige Einrichtungen im medizinischen und pflegerischen Bereich.

 

§ 2 Leistungsumfang

 

Die Pflegefachkraft registriert sich bei der Lola-Care. Die freiberufliche Pflegefachkraft füllt hierzu ein Kontaktformular wahrheitsgemäß aus und übermittelt der Lola-Care alle erforderlichen Formulare. Zu den Formularen gehört insbesondere eine Kopie der Examensurkunde, Kopie von einsatzrelevanten Weiterbildungen, Kopie Personalausweis, Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung, und der Lebenslauf.

 

Die Lola-Care prüft nach eigenem Ermessen alle potenziellen freiberuflichen Pflegefachkräfte, ob die Pflegefachkraft nach ihren eigenen Angaben den Anforderungen einer medizinisch pflegerischen Einrichtung entspricht. Die Lola-Care darf ein Angebotsprofil und evtl. verfügbare Einsatzzeiten der freiberuflichen Pflegefachkraft, die bei der Lola-Care registriert ist, einer medizinisch pflegerischen Einrichtung zukommen lassen. Die Lola-Care übernimmt keine Gewähr über die Angaben der freiberuflichen Pflegefachkraft.

 

Die Lola-Care schreibt selbst keine eigenen Angebote aus und wird selbst nicht Vertragspartner zwischen den Mitgliedern der Lola-Care geschlossenen Dienstleistungsverträge. Mitglied im Sinne dieser AGB sind freiberuflich tätige Pflegefachkräfte, Pflegehilfskräfte, Krankenpfleger, Krankenschwester sowie Kliniken, Pflegeeinrichtungen oder sonstige Einrichtungen im medizinischen und pflegerischen Bereich.

 

Auf Wunsch koordiniert und organisiert die Lola-Care die Verhandlungen, den Vertragsabschluss und die Durchführung der Honorarvertretung. Der Auftragnehmer ist als freier Mitarbeiter tätig. Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit der Erbringung von Dienstleistungen gemäß dem Berufsbild einer examinierten Pflegefachkraft entsprechend dem Krankenpflegegesetz in seiner jeweiligen gültigen Fassung. Die Dienstleistungen bestehen bei Pflegefachkräften in der eigenständigen und eigenverantwortlichen Planung, Durchführung, Dokumentation und Überprüfung von Krankenpflege und/ oder Altenpflege in Absprache und Zusammenarbeit mit den zu pflegenden Patienten, mit dem angestellten Personal und Ärzten des Auftraggebers und niedergelassenen, für den Patienten zuständigen Arzt.

 

 

§ 3 Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers

 

Der Auftragnehmer verpflichtet sich das Angaben zu seiner Person der Wahrheit entsprechen.

 

Der Auftragnehmer verpflichtet sich die ihm übertragenen Aufgaben sorgfältig, fach- und sachgerecht unter Beachtung der beim jeweiligen Auftraggeber angewendeten Pflege- und Therapiestandards nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen.

 

In allen Fällen der Nichterbringung von Leistungen – gleich aus welchem Grund (Krankheit oder sonstige Abwesenheit) -, wird die freiberufliche Pflegefachkraft den Auftraggeber und die Lola-Care unverzüglich, wenn möglich schriftlich informieren. Es besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

 

Die freiberufliche Pflegekraft, darf sich nicht selbst, sowie andere Vermittlungsagenturen, in der selbigen Einrichtung vermitteln in der Sie über die Lola-Care vermittelt wurde. Diese Regelung gilt für neun Monate mit Beginn des letzten Einsatztages.

Diese Regelung bleibt auch nach einem evtl. Widerruf gegen diese Allgemeine Geschäftsbedingungen bestehen. Sollte die freiberufliche Pflegekraft gegen diese Regelung verstoßen, hat die Lola-Care Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 10.000,00 Euro.

 

 

§ 4 Vermittlungs- und Dienstleistungsvertrag

 

Die Pflegefachkraft erhält bei Abschluss einer erfolgreichen Vermittlung einen Vermittlungsvertrag der Lola-Care, welcher unterschrieben und vor Beginn des Einsatzes an die Lola-Care zurück gesendet wird.

 

Bei Abschluss einer erfolgreichen Vermittlung wird zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer, ein schriftlicher Dienstleistungsvertrag geschlossen. Die Lola-Care stellt der freiberuflichen Pflegefachkraft einen Dienstleistungsvertrag kostenlos zur Verfügung.

Sollte die freiberufliche Pflegefachkraft einen eigenen Dienstleistungsvertrag nehmen, ist dies der Lola-Care vorher mitzuteilen.

 

Der unterschriebene Vermittlungsvertrag und der Dienstleistungsvertrag zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer sind verbindlich.

 

Jegliche Nebenabreden und Vereinbarungen die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zustande gekommen sind, sind schriftlich zu fixieren und unverzüglich der Lolca-Care in Kopie zukommen zu lassen.

 

Die freiberufliche Pflegekraft verpflichtet sich, vor Beginn der Tätigkeit, wenn es von der medizinischen und pflegerischen Einrichtung gewünscht ist, ihre original Urkunde vorzulegen. (Examens-Urkunde, Zeugnis, Urkunden über zusätzliche Qualifikationen etc.)

Die Vervielfältigung und Eigennutzung, auch in leicht abgewandelter Version, der von Lola-Care zur Verfügung gestellten Verträgen  ist nicht gestattet und wird bei Verstoß Strafrechtlich verfolgt.

 

§ 5 Abrechnung/ Rechnungsstellung und Provision

Bei durch Lola-Care vermittelten Aufträge ist es Pflicht seitens der Pflegekraft die geführten Zeitnachweise der Lola-Care unverzüglich zu übermitteln.

 

Die Lola-Care rechnet, wenn nicht anders gewünscht, die erbrachten Leistungen mit dem Auftraggeber im Namen der freiberuflichen Pflegefachkraft über eine Abrechnungsstelle ab. Die freiberufliche Pflegefachkraft muss dazu bei genannter Abrechnungsstelle registriert sein.

 

Bei eigener Rechnungsstellung durch die freiberufliche Pflegefachkraft ist dies der Lola-Care vorher mitzuteilen, dennoch müssen wie o.g. alle geführten Zeitnachweise an die Lola-Care unverzüglich übermittelt werden.

 

Bei einer durch den Auftraggeber verursachten Zahlungsverspätung übernimmt die Lola-Care keine Haftung. Die Lola-Care wird den Auftraggeber nach 10 Tagen anmahnen und sich um die Bezahlung des Rechnungsbetrags für die Freiberufliche Pflegefachkraft einsetzen.

 

Die Lola-Care übernimmt nicht das Insolvenzrisiko des Auftraggebers.

 

Die Lola-Care erhält unabhängig von dem vereinbarten Honorar für die freiberufliche Pflegefachkraft eine Provision von dem Auftraggeber. Die von der Lola-Care zustande gekommenen Vermittlungsaufträge sind für die freiberufliche Pflegefachkraft kostenlos.

 

§ 6 Haftung

 

Die Lola-Care haftet gegenüber der freiberuflichen Pflegefachkraft nur nach den gesetzlichen Bestimmungen aus dem Vermittlungsvertrag, sofern die freiberufliche Pflegefachkraft Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einschließlich der Vertreter oder Erfüllungshilfen beruhen. Die freiberufliche Pflegefachkraft sollte zur Deckung derartiger Schäden eine Versicherung abschließen.

Des Weiteren versichert sich die freiberufliche Pflegefachkraft freiwillig bei ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft.

 

Die Lola-Care haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde.

 

Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch eine freiberufliche Pflegefachkraft bleibt davon unberührt. Auch ein Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt dabei unberührt.

 

§ 7 Widerruf und Kündigung

 

Die Lola-Care ist berechtigt, freiberufliche Mitarbeiter und Mitglieder bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte, zu sperren. Insbesondere bei folgenden aufgeführten Fällen ist eine Sperrung zulässig, wenn die Pflegefachkraft

 

-falsche Angaben zu Ihrer Person gemacht hat, -ihren vertraglichen Pflichten nicht nachkommt, -gegen diese AGB verstößt,

– oder ein anderer wichtiger Grund vorliegt.

Die freiberufliche Pflegefachkraft, die von der Lola-Care vermittelt wurde, kann diesen Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.

 

§ 8 Schweigepflicht

 

Der Auftragnehmer hat über  vertrauliche Informationen, die ihm im Rahmen der Geschäftsbeziehung durch die Lola-Care bekannt geworden sind, absolutes Stillschweigen zu bewahren.

 

§ 9 Datenschutzerklärung

 

Die Lola-Care richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmung zum Datenschutz. Personenbezogene Daten sind Informationen zu ihrer Identität. Darunter  fallen vollständiger Name, Geburtsdatum, Postanschrift und Telefonnummer.

 

Die Lola-Care verwendet die personenbezogenen Daten nur innerhalb des Vermittlungsvertrages. Die Daten werden nur im Rahmen, wie folgt aufgeführt, verwendet:

-bei einer Buchungsanfrage,

-bei Buchung eines Termins,

-bei Abgabe eines Angebots für einen Termin,

-bei Kontaktaufnahme mittels eines Kontaktformular. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dass ausdrücklich dazu Einverständnis abgegeben wurde oder gesetzliche Bestimmungen dies von uns verlangen.

 

 

Die Lola-Care schützt die Daten durch technische und organisatorische Maßnahmen vor unberechtigtem Zugriff, Verlust oder Beschädigung.

 

§ 10 Schlussbestimmung

 

Mündliche Nebenabreden zu diesen AGB sind unwirksam. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit ausschließlich der Schriftform.

 

Kündigung, Änderung und Aufhebung dieses Vertrags einschließlich dieser Schriftformklausel bedürfen der Schriftform. Über Änderungen der AGB wird die freiberufliche Pflegefachkraft umgehend informiert.

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder der AGB und dem Mitglied unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regeln des Vertrags oder der AGB. Die unwirksamen Bestimmungen sind durch wirksame zu ersetzen, die dem von beiden Parteien wirtschaftlich Gewolltem am nächsten kommt.

 

Stand:  10.06.2016