AGB – Einrichtung

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Lola-Care,

 

Vermittlungsagentur für freiberufliches Pflegepersonal

 

  • 1 Vertragsgegenstand und Geltungsbereich

 

Die Lola-Care betreibt die Vermittlung gemäß § 652 BGB von freiberuflichen Auftragnehmern im pflegerischen und medizinischen Bereich als Honorarkräfte. Es handelt sich um eine befristete Übernahme der Auftraggeber in Kliniken, Pflegeeinrichtungen oder sonstige Einrichtungen im medizinisch pflegerischen Bereich.  Auftragnehmer sind im Sinne dieser AGB, freiberuflich tätige Pflegekräfte. Auftraggeber und Einrichtungen sind im Sinne dieser AGB, Kliniken, Pflegeeinrichtungen oder sonstige Einrichtungen im medizinisch pflegerischen Bereichen.

 

Diese Geschäftsbedingungen gelten in der Geschäftsbeziehung mit den Einrichtungen stets und ausschließlich für sämtliche Vermittlungstätigkeiten, welche die Lola-Care für die Einrichtung erbringt. Sie gelten auch, wenn bei einzelnen Aufträgen nicht besonders auf sie Bezug genommen wird.

 

  • 2 Umfang der Leistung

 

Die Einrichtung beauftragt die Lola-Care mit der Vermittlung einer Pflegekraft für Honorartätigkeiten. Die Lola-Care prüft daraufhin, ob eine ihr bekannte Fachkraft nach ihren eigenen Angaben den Anforderungen der Einrichtung entsprechen könnte und verfügbar ist.

 

Hierbei wird die Lola-Care nach eigenem Ermessen ein Vermittlungsangebot über eine Pflegekraft der Einrichtung mitteilen, ohne für entsprechende Angaben selbst irgendeine Gewähr zu übernehmen.

Gleichermaßen wird die Lola-Care etwaige ihr bekannte Informationen über die Einrichtung der Pflegekraft übermitteln.

 

Auf Wunsch der Parteien wird die Lola-Care die Verhandlungen, den Vertragsabschluss und die Durchführung der Honorartätigkeit koordinieren und organisieren.

 

  • 3 Allgemeine Pflichten der Einrichtungen

 

Die Einrichtung wird die Pflegekraft nicht weitervermitteln und die personenbezogenen Daten der Pflegekraft auch nicht Dritten oder mit ihr verbundenen Unternehmen zu Vermittlungszwecken zur Verfügung stellen.

 

In allen Fällen der Nichterbringung von Leistungen durch die freiberufliche Pflegekraft-gleich aus welchem Grund (Krankheit oder sonstige Abwesenheit) wird, die freiberufliche Pflegekraft die jeweilige Einrichtung und die Lola-Care unverzüglich, wenn möglich schriftlich, informieren. Die freiberufliche Pflegekraft hat dann kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Ebenso fallen, für den Zeitraum durch den Ausfall der freiberuflichen Pflegekraft, keine Provisionszahlungen an die Lola-Care an. Die jeweilige Einrichtung verzichtet auf die Geltendmachung etwaiger Schadensersatzleistungen, die durch den Ausfall der freiberuflichen Pflegekraft entstanden sind.

Die freiberufliche Pflegekraft, darf sich nicht selbst, sowie andere Vermittlungsagenturen, in der selbigen Einrichtung vermitteln in der Sie über die Lola-Care vermittelt wurde. Diese Regelung gilt für neun Monate mit Beginn des letzten Einsatztages.

Diese Regelung bleibt auch nach einem evtl. Widerruf gegen diese Allgemeine Geschäftsbedingungen bestehen. Sollte die freiberufliche Pflegekraft gegen diese Regelung verstoßen, hat die Lola-Care Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 10.000,00 Euro.

 

  • 4 Vermittlungs- und Dienstleistungsvertrag

 

Der Vertrag über die pflegerischen Leistungen wird zwischen der Einrichtung und der Pflegekraft durch einen schriftlichen Dienstleistungsvertrag geschlossen. Jedwede Nebenabrede ist schriftlich zu fixieren.

 

Vor Aufnahme der Tätigkeit ist die Einrichtung verpflichtet, zu prüfen, ob die Pflegekraft die Anforderungen der Einrichtung tatsächlich erfüllt, und prüft insbesondere anhand der Originalurkunden (Examensurkunde, Urkunde über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung, Personalausweis und ggf. Urkunden über zusätzliche Qualifikationen), die sie sich von der Fachkraft vorlegen lässt, ob die Pflegekraft die rechtlichen sowie die fachlichen und sonstigen Voraussetzungen für die Honorartätigkeit erfüllt.

 

Die Einrichtung wird jede zwischen ihr und der Pflegekraft getroffene Vereinbarung, einschließlich Nebenabreden, sowie die auf die Tätigkeit bezogenen Abrechnungsbögen und Rechnungen der Fachkraft der Lola-Care unverzüglich in Kopie zukommen lassen, sofern diese der Lola-Care noch nicht vorliegen.

 

 

  • 5 Abrechnung/ Rechnungsstellung und Provision

 

Die freiberufliche Pflegekraft belegt für die geleisteten Stunden einen Stundennachweis, der von Mitarbeitern der jeweiligen Einrichtung kontrolliert und unterzeichnet wird. Der ausgefüllte Stundenzettel ist Bestandteil der Rechnung.

 

Die Lola-Care rechnet, wenn nicht anders gewünscht, die erbrachten Leistungen mit der Einrichtung im Namen der freiberuflichen Pflegekraft ab. Der Zeitraum in dem die freiberufliche Pflegekraft abrechnet, ist der freiberuflichen Pflegekraft selbst überlassen. Die Lola-Care leitet ihre eigene Rechnung an die Einrichtung weiter. Wird die Rechnungstellung durch die Lola-Care im Namen der freiberuflichen Pflegekraft gestellt, erhält die freiberufliche Pflegekraft diese in Kopie Form.

 

Der jeweilige Rechnungsbetrag der freiberuflichen Pflegekraft ist 10 Tage nach Rechnungseingang auf das, der freiberuflichen Pflegekraft angegebene Konto ohne Abzüge, zu überweisen.

 

Die Lola-Care erhält von der Einrichtung für ihre Vermittlungstätigkeit eine Provision, gemäß der in der Buchungsbestätigung/Dienstleistungsvertrag

Vereinbarten Konditionen. Die Provision wird fällig bei Abschluss eines Dienstleistungsvertags zwischen der Einrichtung und der freiberuflichen Pflegekraft. Die Einrichtung erhält mit der Rechnung der freiberuflichen Pflegekraft auch die Provisionsrechnung. Die jeweilige Provisionsrechnung ist binnen 7 Tage nach Erhalt auf das, der Lola-Care angegebene Konto ohne Abzüge, zu überweisen.

 

Für eine weitere Vermittlung der gleichen oder einer anderen Pflegekraft im Anschluss an die vermittelte Tätigkeit wird eine erneute Provision fällig. Sowohl die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts als auch die Aufrechnung mit von der Einrichtung geltend gemachten Forderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderungen sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

 

Bei einer, durch die Einrichtung verursachte Zahlungsverspätung ist die Lola-Care und die freiberufliche Pflegekraft berechtigt, nach zwei Wochen einen Verzugszins von 5% der jeweiligen Rechnung bei der Einrichtung, zu berechnen.

 

  • 6 Haftung

 

Die Lola-Care übernimmt keine Gewähr für die Identität, das Vorliegen der Berufserlaubnis und der fachlichen Qualifikation der Pflegekraft.

Die Einrichtung trifft daher die Verpflichtung zur Überprüfung dieser Voraussetzungen nach § 3 dieser AGB. Die Lola-Care ist weder Partei des Dienstleistungsvertrags noch der einzelnen Behandlungsverträge. Die Pflegekraft ist weder Erfüllungsgehilfe noch Verrichtungsgehilfe der Lola-Care.

Diese haftet daher nicht für Schadenersatzverpflichtungen aus der Tätigkeit der vermittelten Pflegekraft und für weitere Pflichtverletzungen der Pflegekraft.

 

Die Lola-Care haftet nur für vertragstypische, vernünftigerweise vorhersehbare Schäden aus dem Vermittlungsvertrag.

 

Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Lola-Care oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter bzw. Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner gilt die Haftungsbeschränkung auch dann nicht, wenn ein sonstiger Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

 

  • 7 Datenschutz und Schweigepflicht

 

Die Lola-Care richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmung zum Datenschutz. Personenbezogene Daten sind Informationen zu ihrer Identität. Darunter  fallen vollständiger Name, Geburtsdatum, Postanschrift und Telefonnummer.

 

Die Lola-Care verwendet die personenbezogenen Daten nur innerhalb der Vermittlung zwischen der Einrichtung und der Lola-Care. Die Daten werden nur im Rahmen, wie folgt aufgeführt, verwendet:

 

-bei einer Buchungsanfrage,

-bei Buchung eines Termins,

-bei Abgabe eines Angebots für einen Termin, -bei Kontaktaufnahme mittels eines Kontaktformular.

Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, das ausdrücklich dazu Einverständnis in schriftlicher Form abgegeben wurde oder gesetzliche Bestimmungen dies von uns verlangen.

 

 

Die Lola-Care schützt die Daten durch technische und organisatorische Maßnahmen vor unberechtigtem Zugriff, Verlust oder Beschädigung. Die Einrichtung versichert, dass sie in Bezug auf die personenbezogenen Daten der Pflegekraft die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes einhält.

 

Die Parteien vereinbaren wechselseitig, über die einzelnen Vermittlungsverträge und für die ihnen ihm Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen Stillschweigen zu bewahren.

 

Die Einrichtung steht dafür ein, dass auch die ihr verbundenen Unternehmen, sofern sie Verträge mit der Lola-Care eingehen, wie die Einrichtung selbst die Unterlassungs-, Informations- und Provisionspflichten aus diesem Vertrag erfüllen. „Verbundene Unternehmen“ bezeichnet solche Rechtssubjekte, die an der Einrichtung direkt oder indirekt gesellschaftsrechtlich beteiligt sind oder an denen die Einrichtung direkt oder indirekt gesellschaftsrechtlich beteiligt ist, sofern diese Beteiligung oder Einflussmöglichkeit sich nicht auf weniger als 1 % Aktien einer börsennotierten Gesellschaft bezieht.

 

  • 8 Schlussbestimmung

 

Mündliche Nebenabreden zu diesen AGB sind unwirksam. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit ausschließlich der Schriftform.

 

Kündigung, Änderung und Aufhebung dieses Vertrags einschließlich dieser Schriftformklausel bedürfen der Schriftform. Über Änderungen der AGB wird die jeweilige Einrichtung umgehend informiert.

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder der AGB und der Einrichtung unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regeln des Vertrags oder der AGB. Die unwirksamen Bestimmungen sind durch wirksame zur ersetzen, die dem von beiden Parteien wirtschaftlich Gewolltem am nächsten kommt.

 

  • 9 Gerichtsstand

 

Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die aus diesem Vertrag resultieren, ist das für den Auftraggeber zuständige Gericht. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

 

Stand:  27.08.2014